Digitale Justiz

E-Akte am Oberlandesgericht

Erfolgreiche Einführung nun auch auf oberster Gerichtsebene in Brandenburg

Brandenburgisches Oberlandesgericht
Brandenburgisches Oberlandesgericht / ©MdJ

Mit der Einführung der E-Akte am Brandenburgischen Oberlandesgericht hält nunmehr auch beim auf Landesebene höchsten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der Justiz des Landes Brandenburg die Digitalisierung Einzug. In allen 13 Zivilsenaten werden seit dem 1. Juli 2022 in neu angelegten Verfahren in Zivil- und Familiensachen die Akten ausschließlich elektronisch geführt.

Erstmals wird für das Scannen der Eingangspost die sog. „Campuslösung“ erprobt. So wird die bereits zur Einführung der E-Akte am Amtsgericht Brandenburg an der Havel eingerichtete Scanstelle durch das Brandenburgische Oberlandesgericht mitgenutzt. Begleitend sind auch insgesamt sechs Gerichtssäle und fünf Beratungszimmer sowie etwa 150 Arbeitsplätze der Richterschaft sowie der Servicegeschäftsstellen mit neuer Technik ausgestattet worden.

Grundlage zur Einführung stellen die vier Pilotprojekte an den Landgerichten Frankfurt (Oder) und Neuruppin sowie an den Amtsgerichten Brandenburg an der Havel und Strausberg dar. Die Einführung der E-Akte erfolgt in Zivil- und Familiensachen nunmehr an allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Einführungsreihenfolge wird unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren schrittweise festgelegt. Als nächstes folgt die Einführung beim Amtsgericht Königs Wusterhausen zum 1. September 2022 sowie bei den Amtsgerichten Fürstenwalde/Spree und Bad Freienwalde (Oder) zum 1. Oktober 2022. In den weiteren Verfahrensarten sowie in den Fachgerichten und bei den Staatsanwaltschaften sind ebenfalls Pilotprojekte geplant.