Digitale Justiz

Die E-Akte kommt in die Fläche

Grundstein für die E-Akte in allen Fachbereichen gelegt

Ein Zettel auf dem
©MdJ

Zur Einführung der E-Akte in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen wurde eine ambitionierte Einführungsplanung erstellt. Diese sieht die flächendeckende Ausrollung der E-Akte in den genannten Verfahrensbereichen bis Ende 2023 vor. Mit der Durchführung von zahlreichen Pilotprojekten konnten bereits umfassende Erfahrungen mit der E-Akte gesammelt werden.

Alle Verfahren in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen werden elektronisch geführt

Dabei wurde nicht nur die Arbeit mit der E-Akte in den Gerichten erprobt, sondern auch der dazugehörige Einführungsprozess fortlaufend optimiert. Diese Erfahrungswerte bilden nun den Grundstein für die vom ZenIT und dem MdJ erstellten und mit dem OLG abgestimmten Einführungsplanung. Der Hauptpersonalrat und der Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat haben dem Roll-Out, nunmehr auch in Betreuungssachen, zugestimmt.

Zukünftig werden im Rahmen der sukzessiven Einführung der E-Akte stets alle neu angelegten Verfahren in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen elektronisch geführt. Am 1. Oktober 2022 werden die Amtsgerichte Fürstenwalde/Spree und Bad Freienwalde (Oder) die ersten beiden Gerichte sein, bei denen die E-Akte in diesen drei Rechtsgebieten eingeführt wird. Die Einführungsplanung sieht vor, dass in diesen Verfahrensarten bis zum Ende des Jahres 2023 an den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit alle neu angelegten Verfahren elektronisch geführt werden. In den Betreuungssachen werden die Akten hybrid geführt.

Für 2023 sind weitere Pilotprojekte geplant

Die E-Akte kommt im Land Brandenburg damit weiter in die Fläche. Selbstverständlich bestehen bei einem so umfassenden Vorhaben zahlreiche externe Abhängigkeiten, die nur zum Teil beeinflusst werden können. So ist der Weltmarkt für Technik nach wie vor angespannt und Lieferschwierigkeiten für Hardware fast schon alltäglich. Der ZenIT, das MdJ und die Gerichte vor Ort werden jedoch alles daransetzen, die Einführungstermine zu halten. Sofern erforderlich, wird die Projektleitung über Anpassungen entscheiden und umfassend informieren.

Darüber hinaus wird im Projekt zur Einführung der E-Akte an Konzepten für Pilotierungen in den weiteren Verfahrensbereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit gearbeitet. Weiterhin ist für das Jahr 2023 ein Pilotprojekt bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin im Bereich der elektronischen Geldstrafenvollstreckung geplant. Mit einem ebenfalls für 2023 geplanten Pilotprojekt beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg wird auch der Grundstein für die E-Akte in den Fachgerichten gelegt.