E-Akte am AG Königs Wusterhausen
Die Digitalisierung der Justiz im Land Brandenburg schreitet weiter voran. Mit der Einführung der E-Akte bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen inkl. Zweigstelle Wildau am 1. September 2022 werden nunmehr in neu anzulegenden Verfahren am größten Gericht des Landgerichtsbezirks Cottbus in Zivil- und Familiensachen die Akten ausschließlich elektronisch geführt.
Medienbruchfreie Bearbeitung der Verfahrensakte nun möglich
Durch die bereits erfolgte Einführung der E-Akte bei dem Landgericht Cottbus und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht ist somit eine medienbruchfreie Bearbeitung der Verfahrensakte durch den gesamten Instanzenzug möglich. Eine Herausforderung stellt die erstmals parallele Einführung an zwei Standorten gleichzeitig dar. So befindet sich die Zivilabteilung des Amtsgerichts seit dem 1. Februar 2022 in der Zweigstelle Wildau.
Grundlage zur Einführung stellen die vier Pilotprojekte an den Landgerichten Frankfurt (Oder) und Neuruppin sowie an den Amtsgerichten Brandenburg an der Havel und Strausberg dar. Die Einführung der E-Akte erfolgt in Zivil- und Familiensachen nunmehr sukzessive an allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Einführungsreihenfolge wurde unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren festgelegt. Als nächstes folgt die Einführung bei den Amtsgerichten Fürstenwalde/Spree und Bad Freienwalde (Oder) zum 1. Oktober 2022.
Abhängig von der Entscheidung der Personalvertretungsgremien soll der Regel-Rollout dort nicht nur in Zivil- und Familien-, sondern auch in Betreuungssachen erfolgen. In den weiteren Verfahrensarten sowie in den Fachgerichten und bei den Staatsanwaltschaften sind im nächsten Jahr weitere Pilotprojekte geplant.