Brandenburg stärkt digitale Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei

Erfolgreiche Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen

Es wird ein blauer, leerer Raum gezeigt der aus unterschiedlichen blauen, weißen und dunkelblauen Punkten besteht
©MdJ, pixabay

Seit dem 15. Dezember 2025 arbeiten Justiz und Polizei in Brandenburg vollständig medienbruchfrei bei der Bearbeitung von Strafsachen. Mit dem Abschluss der Anbindung der Polizeidirektion West ist die Einführung der elektronischen Akte nun landesweit umgesetzt. Die elektronische Übermittlung von Strafanzeigen und Akten zwischen Landespolizei und Justiz sorgt für mehr Effizienz und Tempo in Strafverfahren. Alle Ermittlungsvorgänge werden ab dem Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme digital bearbeitet – von der ersten Ermittlung bis zur Urteilsvollstreckung.

Zum Einsatz kommen dabei  Anwendungen aus dem Programm Polizei 20/20 (P20), die eine sichere und reibungslose Kommunikation zwischen den Behörden gewährleisten. Brandenburg setzt damit ein starkes Zeichen für eine zukunftsfähige, digitale Justiz- und Ermittlungsarbeit.

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