E-Akte am Landgericht Cottbus
Mit der Einführung der elektronischen Akte bei dem Landgerichts Cottbus ist die Justiz des Landes Brandenburg dem Ziel der papierlosen Akte wieder einen großen Schritt nähergekommen. In allen 7 Zivilkammern und in der Kammer für Handelssachen werden die Akten sämtlicher seit dem 1. Juni 2022 neu angelegter Verfahren ausschließlich elektronisch geführt.
Begleitend sind auch insgesamt 9 Gerichtssäle und etwa 100 Arbeitsplätze mit neuer Technik ausgestattet worden. Auch durch die Anschaffung von Laptops, Touchmonitoren, Beamern und Videokonferenztechnik können sowohl die Aktenführung als auch die Kommunikation innerhalb des Gerichts sowie mit den Parteien jetzt vollständig digital erfolgen. Die mündlichen Verhandlungen können digital unterstützt als Videokonferenz im Wege der Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden. Nach der Zustimmung des Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrates sowie des Hauptpersonalrates zur Einführung der E-Akte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Zivil- und Familiensachen ist das Landgericht Cottbus bereits das zweite Landgericht im Land Brandenburg bei dem die E-Akte erfolgreich in den Regelbetrieb gestartet ist.
Landgerichte arbeiten inzwischen elektronisch
Beim Landgericht Potsdam befindet sich die elektronische Akte in allen zivilrechtlichen und Streitigkeiten vor der Kammer für Handelssachen bereits seit dem 1. April 2022 im Regelbetreib. Zusammen mit den Pilotprojekten an den Landgerichten Frankfurt (Oder) und Neuruppin arbeiten nunmehr alle Landgerichte des Landes Brandenburg bereits mit der elektronischen Akte. Weil zusammen mit den weiteren Pilotprojekten an den Amtsgerichten Brandenburg an der Havel und Strausberg bereits eine sehr solide Basis für die Einführung der E-Akte gelegt worden ist, kann die flächendeckende Einführung der E-Akte in Zivil- und Familiensachen nunmehr an allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg weiter zügig voranschreiten. Dafür wird die Einführungsreihenfolge unter Berücksichtigung verschiedenster Faktoren schrittweise festgelegt. Schon am 1. Juli 2022 wird die E-Akte beim Brandenburgischen Oberlandesgericht in allen Verfahren der Zivil- und Familiensachen eingeführt. In den weiteren Verfahrensarten, in den Fachgerichten und bei den Staatsanwaltschaften werden zusätzlich weitere Pilotprojekte durchgeführt werden.