E-Akte am Landgericht Potsdam
In allen seit dem 1. April 2022 neu anzulegenden Verfahren in Zivilsachen sowie bei den Kammern für Handelssachen bei dem Landgericht Potsdam werden die Akten jetzt elektronisch geführt. Die Einführung am Landgericht Potsdam ist der Beginn der Ausrollung der E-Akte im Regelbetrieb.
Zuvor haben der Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat sowie der Hauptpersonalrat der Einführung der E-Akte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Zivil- und Familiensachen zugestimmt. Grundlage der Einführung werden die vier Pilotprojekte an den Landgerichten Frankfurt (Oder) und Neuruppin sowie an den Amtsgerichten Brandenburg an der Havel und Strausberg sein.
Die Einführung der E-Akte erfolgt in Zivil- und Familiensachen nunmehr an allen Standorten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Einführungsreihenfolge wird unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren schrittweise festgelegt. Als nächstes folgt die Einführung beim Landgericht Cottbus und beim Brandenburgischen Oberlandesgericht. In den weiteren Verfahrensarten sowie in den Fachgerichten und bei den Staatsanwaltschaften sind ebenfalls zunächst Pilotprojekte geplant.