Neue Richtlinie BIG-Digital stärkt Digitalisierungsvorhaben von KMU und Handelsbetrieben.

Antragstellung bereits über ILB-Kundenportal möglich

Handwerker zeigt mit seinen Händen auf eine Holzplatte.
©STK, KI Midjourney

Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital) ist am 07.03.2024 in Kraft getreten.

 

 

Interessierte brandenburgische Unternehmen und Forschungseinrichtungen können sich bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg über BIG-Digital informieren und beraten lassen. Die Umsetzung von BIG-Digital wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erfolgen. Anträge können bereits ab dem 02. Mai bei der ILB eingereicht werden.

Die Digitalisierung in der brandenburgischen Wirtschaft schreitet beständig voran. Viele unserer märkischen Unternehmen haben die Chancen digitaler Technologien erkannt. Um unsere Betriebe weiterhin bei der Entwicklung und Einführung von digitalen Organisations- und Prozessinnovationen unterstützen zu können, haben wir den „BIG-Digital“ weiterentwickelt. Insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen sollen davon profitieren

Jörg Steinbach
Wirtschaftsminister Brandenburs

Seit Jahren unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie innovative Unternehmen dabei, durch Digitalisierungsprojekte ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und nachhaltig auszubauen. Von der erstmals im Jahr 2017 angebotenen Unterstützungsmöglichkeit für Digitalisierungsprojekte haben bisher 847 Unternehmen Gebrauch gemacht und insgesamt mehr als 66 Mio. Euro Zuschüsse erhalten. Die Nachfrage ist nach wie vor groß. Das Programm wird aus Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.