Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sind nach einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2016 verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Es besteht seit 23. September 2020 die Pflicht, auf den Webseiten Erklärungen zur Barrierefreiheit abzugeben. Es muss deutlich gemacht werden, welche Seiten und Unterseiten nicht barrierefrei nutzbar sind, welche Gründe es dafür gibt und ob es alternative Zugänge zu den Inhalten gibt.

Um einen barrierefreien Zugriff auf öffentliche Webseiten und mobile Anwendungen sicher zu stellen, hat das Land Brandenburg eine Überwachungsstelle im Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) eingerichtet. Diese prüft die Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten und mobiler Applikationen, berät öffentliche Stellen bei der Sicherstellung dieses Vorhabens und ist Ansprechpartner für Betroffene.

Überwachungsstelle Barrierefreies Internet im Landesamt für Soziales und Versorgung

Sollten Sie eine Internetseite einer öffentlichen Stelle in Brandenburg aufrufen und feststellen, dass diese nicht barrierefrei ist, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit wenden. Diese Stelle ist bei der Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt (Kontakt: durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).