Die EU-Rechnungsrichtlinie (Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) regelt die Verpflichtung zur Stellung, Annahme und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen ausschließlich für den sog. oberschwelligen Vergabebereich, für dessen Regelung eine einschlägige EU-Kompetenz besteht. Hier sind die jeweils von der EU festgelegten Schwellenwerte entscheidend. So liegt beispielsweise der Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggebender seit 1. Januar 2020 bei 214.000 Euro. Im Amtsblatt des Landes Brandenburg (Nr. 50 vom 18. Dezember 2019, Seite 1431) findet sich die Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie hinsichtlich der ab 1. Januar 2020 geltenden EU-Schwellenwerte.

Wesentlicher Regelungsinhalt der EU-Rechnungsrichtlinie ist eine Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggebenden, elektronische Rechnungen, die einem festzulegenden europäischen Standard entsprechen müssen, zu empfangen und zu verarbeiten.

Aber was genau ist eigentlich die E-Rechnung? Wer braucht sie und warum? Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch die Kommunen und das Land arbeiten seit dem 1. April 2020 und zukünftig mit der E-Rechnung im deutschen Standard „XRechnung“. Antworten auf viele Fragen in diesem Zusammenhang gibt der verantwortliche Projektleiter aus dem Finanzministerium, Stefan Köhler-Apel, in einem Podcast.
Den kann man sich hier anhören https://mdfe.brandenburg.de/media_fast/443/TUIVtalk2.mp3

Viele weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Finanzministeriums: https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.655308.de