Der Herzinfarkt ist einer der häufigsten medizinischen Notfälle. Bei der Versorgung zählt jede Minute. Die eindeutige Diagnose Herzinfarkt durch den Notarzt oder die Notärztin kann die weitere Versorgung der Patienten und damit ihre Überlebenschancen verbessern. In vielen Fällen ist das aufgrund von atypischen Beschwerden aber nicht so einfach. Deshalb hat das Berlin-Brandenburger Herzinfarktregister das Projekt „QS-Notfall“ initiiert. QS-Notfall steht für Qualitätssicherung in der Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt. Dabei werden u.a. aus dem Rettungswagen EKG-Daten elektronisch in eine Klinik zu Fachärzten übertragen, um von dort eine sichere Diagnose zu erhalten und im Ernstfall eine schnellere Notfallversorgung zu erreichen.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij und Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci informierten am 12. August 2019 in der Klinik Hennigsdorf (Oberhavel) über den aktuellen Projektstand. Das Modellprojekt wird mit 1,5 Millionen Euro aus Mitteln des Innovationsfonds vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert. Daran beteiligt sind 22 Berliner Kliniken und die Kliniken Nauen und Hennigsdorf aus Brandenburg sowie die Rettungsdienste aus Berlin, Havelland und Oberhavel.

Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij sagte: “Dank der modernen Herzmedizin ist die Sterblichkeit bei akuten Herzinfarkten in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Jetzt geht es darum, die notärztliche Versorgungskette mit Hilfe der Digitalisierung weiter zu optimieren. Brandenburg hat ein besonderes Interesse. Zwar ist hier die Sterblichkeit bei Herzinfarkten, die in einer Klinik ankommen, vergleichbar mit den anderen Bundesländern. Aber die gesamte Anzahl an Verstorbenen mit Todesursache Herzinfarkt ist mit am höchsten in der Bundesrepublik. Wir müssen alles unternehmen, um bei einem Infarkt die Behandlungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Die Erfahrungen von ‚QS-Notfall‘ überzeugen. Ich wünsche mir, dass dieses Innovationsfondsprojekt vom G-BA in die Regelversorgung überführt und damit zum landesweiten Standard wird.”