Digitalisierung von Verwaltungsleistungen:
Abschluss der initialen Themenfeldplanung im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“
17.05.2019 | Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Dazu wurden rund 575 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sog. OZG-Leistungen) identifiziert und jeweils einem übergeordneten Themenfeld zugeordnet.
Im August 2018 hatte Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, zusammen mit dem Auswärtigen Amt im Rahmen der arbeitsteiligen OZG-Umsetzung die Federführung für das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ übernommen. In den vergangenen Monaten wurde unter anderem an der Priorisierung der Themenfeldleistungen hinsichtlich ihres Digitalisierungspotenzials, der Analyse des bestehenden digitalen Angebots sowie der inhaltlichen Prüfung und Überarbeitung der OZG-Leistungen gearbeitet.
Ebenso Teil der Themenfeldplanung war die Analyse von Verwaltungsleistungen in sogenannten Digitalisierungslaboren. Im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ wurde u.a. die Verwaltungsleistung „Aufenthaltstitel“ in einem von zunächst zwei Digitalisierungslaboren näher beleuchtet, indem bestehende Ist-Prozesse analysiert und digitale Soll-Prozesse konzipiert wurden. Sichtbares Ergebnis der Digitalisierungslabore sind sogenannte „Click-Dummy“, die einen digitalen Soll-Antragsprozess für die jeweilige Verwaltungsleistung abbilden, ohne bereits selbst Daten verarbeiten zu können. Die „Click-Dummy“ sind im OZG-Umsetzungskatalog abrufbar und sollen als „Blaupause“ für die weitere Umsetzung dienen. Das zweite Digitalisierungslabor beschäftigt sich mit der Verwaltungsleistung „Verpflichtungserklärung“.
Nachdem die Themenfeldplanung abgeschlossen werden konnte, wird mit der Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben begonnen. In dieser Phase ist es das Ziel, die in der Themenfeldplanung und in den Digitalisierungslaboren entwickelten digitalen Konzepte in eine Referenzanwendung unter Beteiligung der kommunalen Vollzugsbehörden zu überführen.
Im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ arbeiten neben dem Ministerium des Innern und für Kommunales und dem Auswärtigen Amt u.a. Vertreter des Bundesinnenministeriums und seiner nachgeordneten Behörden, die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg sowie Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden aus Brandenburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen mit. Aus Brandenburg sind die Ausländerbehörden Teltow-Fläming, Elbe-Elster und Potsdam an der Themenfeldarbeit beteiligt. Ebenso ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg in die Themenfeldplanung involviert.
Linktipps:
Übernahme der Federführung für das Themenfeld Ein- und Auswanderung
Informationen zu den Digitalisierungslaboren
OZG-Umsetzungskatalog