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Mit der Digitalisierung in der Steuerverwaltung wird seit annähernd 20 Jahren das Ziel verfolgt, Arbeitsabläufe zu automatisieren und Effizienzsteigerungen im steuerlichen Massenverfahren durch Einsatz moderner IT-Verfahren zu erzielen. Das herausragende Projekt ist dabei ELSTER — die Elektronische Steuererklärung. ELSTER bietet allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Rentnern und Rentnerin­nen, Pensionären, Unternehmern und Unternehmerinnen sowie für alle Arbeitgeber und Arbeitgeberin­nen die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln.

ELSTER gilt inzwischen bundesweit als eine der erfolgreichsten E-Government-Anwendungen überhaupt.

Mit der Freischaltung des Internetportals „Mein ELSTER” wurde 2017 ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung einer weitgehend digitalisierten Interaktion zwischen der Steuerverwaltung, sowie den Bür­gern und Unternehmen getan.  Das Ziel, einen durchgehend digitalen Prozess von der elektronischen Erklärungserstellung bis hin zur elektronischen Bekanntgabe des Steuerbescheids zu etablieren, wurde damit erreicht.

Für die Bürgerinnen und Bürger wird das bei ELSTER bestehende Serviceangebot der vorausgefüllte Steuererklärung kontinuierlich weiterentwickelt. Hierbei können Sie auswählen, ob Sie bereits bei Ihrem Finanzamt gespeicherte Daten wie z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Rentenbezugsmitteilungen, Bescheinigungen der Krankenversicherungen, sowie Belege zu Riester- und Rürup-Rente abrufen und in Ihren Steuerfall importieren möchten. Es soll die Erstellung einer Steuererklärung weiter vereinfachen.

Es wird intensiv am weiteren Ausbau des elektronischen Posteingangs gearbeitet. Steuerpflichtige, deren Vertreter oder Dritte (z. B. Gewerbeämter, Notare), haben bereits jetzt die Möglichkeit, neben den Steuererklärungen, folgende Formulare sicher und schnell über das Verfahren ELSTER an die Steuerverwaltung zu übermitteln:

  • Einsprüche
  • Antrag auf Fristverlängerung
  • Antrag auf Anpassung von Vorauszahlung
  • Sonstige Nachrichten an das Finanzamt
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmer)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft)
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung

Das Angebot der verfügbaren Formulare wird stetig erweitert und ausgebaut.

In den nächsten Jahren wird die Digitalisierung auch auf Seiten der Verwaltung auch durch das Scannen, Archivieren und automatisierte Bearbeiten von eingereichten Papiererklärungen, die Einführung einer elektronischen Akte sowie weiteren Lösungen zur sicheren und professionellen Automationsunterstüt­zung aller Außendienste der Finanzämtern weiter vorangetrieben.

Auf dem Weg zum elektronischen Finanzamt sind wir bereits weit vorangekommen und er wird konsequent weiter beschritten.

Und das gemeinsam mit dem Bund und allen Bundesländern.


Elster - elektronische Steuererklärung

Der Weg zur elektronischen Steuererklärung