Mit dem neuen Programm „Förderung der digitalen Infrastruktur in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit“ fördert das Jugendministerium die technische Ausstattung in Jugendfreizeiteinrichtungen. Dafür stehen aus dem Nachtragshaushalt insgesamt 500.000 Euro im Landesjugendplan zusätzlich zur Verfügung. Pro Jugendfreizeiteinrichtunge können Projekte mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden.
Das Land fördert damit pädagogische Angebote, die sowohl die Möglichkeiten des digitalen Wandels wie z. B. die Aneignung digitaler Lebenswelten, Informationsgewinnung, soziale Kommunikation als auch die gefährdenden Elemente wie z. B. die Gefährdung der Privatsphäre erkennen helfen und junge Menschen dagegen stark machen. Junge Menschen sollen erfahren, dass der Schutz der Rechte eines Jeden ein grundlegendes Prinzip des gesellschaftlichen Zusammenlebens darstellt.
Das Ziel der Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie ist es, Jugendfreizeiteinrichtungen technisch in die Lage zu versetzen, die von jungen Menschen gelebte (digitale) Realität in die Arbeit der Einrichtungen einzubeziehen und pädagogisch nutzbar zu machen. Das kann zum Beispiel geschehen durch:
- die Installation eines leistungsfähigen WLAN (Router und Repeater) in allen Räumen zur Verbindung einer größeren Anzahl von Mobilgeräten mit dem Internet,
- die Anbindung an einen Breitbandzugang (Ausbau der „letzten Meile“) für die Einrichtung oder
- die Anschaffung elektronischer Mobil- und Handgeräte, die in Angebote der politischen, kulturellen oder technischen Jugendbildung einbezogen werden.
Antragsberechtigt sind Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie Gemeinden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Einrichtung
- über mindestens eine hauptamtlich beschäftigte sozialpädagogische Fachkraft verfügt und
- ein pädagogisches Konzept einreicht, das grundsätzliche Aussagen zu den Zielen und Methoden der Bildungsarbeit mit und über Medien in der digitalen Gesellschaft beinhaltet und das die damit zusammenhängende Nutzung der anzuschaffenden Ausstattung beschreibt.
Anträge konnten bis zum 31.07.2018 an das für die Jugendfreizeiteinrichtung zuständige Jugendamt gestellt werden. Die Jugendämter sammeln die Anträge aus ihrem Zuständigkeitsbereich und haben sie, versehen mit einer Prioritätensetzung, an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport übermittelt. Der Bewilligungsbescheid wird vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erteilt.
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