Auch die Brandenburger Justiz steht vor einer kleinen Revolution. Die elektronische Gerichtsakte wird die Arbeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften nachhaltig verändern. In einem ersten Pilotprojekt im Land Brandenburg wird seit Mai 2018 die elektronischen Akte in der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) eingesetzt. Das Projekt wird federführend vom Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) geleitet.
Justizminister Stefan Ludwig zeigt sich erfreut, das sich Brandenburg bei dem wichtigsten bundesweiten Projekt der Justiz in der Spitze der Bundesländer befindet: „Nach der Digitalisierung von Gerichtsakten in der Pilotkammer ist die nun erfolgte Aufnahme der Arbeit mit der elektronischen Akte der nächste wichtige Schritt, um ab 2026 elektronische Akten verbindlich in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten sowie bei den Staatsanwaltschaften des Landes führen zu können. Der elektronische Rechtsverkehr bietet Vorteile für alle Beteiligten.“
Ludwig nutze die Gelegenheit, um das große Engagement alle Beteiligten zu würdigen: „Ich bedanke mich bei den beteiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landgerichts und des Zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Branden-burg für ihr bisheriges Engagement.“
Die Arbeit mit der elektronischen Akte führt zu Änderungen von Arbeitsabläufen in
der Servicegeschäftsstelle und für die Richterinnen und Richter. Dies zeigt sich
auch in den Sitzungssälen. Die Richterinnen und Richter können nun ihre dienstlichen
Notebooks an einer im Gerichtssaal installierte Dockingstation anschließen
und den Inhalt der elektronischen Akten über an der Richterbank eingerichtete
Touchmonitore aufrufen. In den drei Sälen stehen auch jeweils Kurzdistanz-
Beamer zur Verfügung, mit denen Auszüge aus der elektronischen Akte für alle
Beteiligten gut sichtbar an die Wand projiziert werden können. In einem der Sitzungssäle
kann zudem der Einsatz von Mediensteuerungstechnik erprobt werden.
Mit dieser Technik kann die Anzeige von Auszügen aus der elektronischen Prozessakte
in der Sitzung durch den Vorsitzenden zentral gesteuert werden.
Seit Mai 2018 konnten in diesen Sälen bereits 30 Sitzungen stattfinden.
Hintergrund:
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg stehen am Beginn
eines Umbruchs. Im Rahmen der Umsetzung der „E-Justice-Gesetze“ werden bis
zum 1. Januar 2026 in allen Gerichten der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Arbeits-,
Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie bei den Staatsanwaltschaften
elektronische Akten zu führen sein. In diesem Zusammenhang
kommt dem digitalen Arbeitsplatz eine besondere Bedeutung zu.
Im Pilotprojekt kommen die im Länderverbund entwickelte Software elektronisches
Integrationsportal (eIP) und die elektronische Kommunikationsplattform (eKP) zum
Einsatz. Das E-Akten-System eIP bietet eine an die Arbeitsabläufe der Justiz angepasste,
funktionale und ergonomische Anwenderoberfläche. Es ermöglicht ein
interaktives Zusammenwirken von elektronischen Ein- und Ausgängen, elektronischen
Akten, der Fachanwendung sowie des Textsystems. Mit der Software sind
die elektronischen Akten an mehreren Stellen und für mehrere Personen gleichzeitig
verfügbar.
Dr. Uwe Krink
Pressesprecher